Einführung neuer Kostenregelungen zum 31.08.2022

In der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz gilt ab 31.08.2022 eine neue Gebührenordnung (GebVermGAVO).

Den vollständigen Text der Rechtsvorschrift finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/de/service/gut-zu-wissen/rechtsgrundlagen/

Hintergrund:

Die umfangreichen Änderungen der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse machten eine Neufassung der Verordnungen erforderlich.

So wurden u.a. die vom Ministerium der Finanzen neu erlassenen Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festsetzung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (Richtwerte FM) eingearbeitet.

Neu zu regeln war die Kostenbefreiung für den „Auszug aus den Geobasisinformationen - Grundsteuerauszug“ aus dem Liegenschaftskataster, den Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten im Rahmen der Grundsteuerreform im Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen zu den Daten ihrer von der Grundsteuer betroffenen Liegenschaften bekommen.

In die Anlage 2 der GebVermGAVO wurden die Gebühren für die Bereitstellung und Übermittlung von Geobasisinformationen, sowie für Geoserviceleistungen in Anlehnung an die AdV-Gebührenrichtlinie vom 02. Dezember 2021 übernommen.

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