Neue Entgelte für verschiedene Produkte der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

Zum 1. Oktober 2016 werden neue Entgeltrichtlinien für die Übermittlung von Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Entgeltrichtlinien VermKV RP) eingeführt.

Die grundlegend überarbeiteten Richtlinien tragen den geänderten Abrechnungsmodalitäten der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) Rechnung und beinhalten u.a die Einführung objektbezogenener Abrechnung für einige Produktbereiche sowie die Aufnahme neuer Produkte und Entgeltsätze für beispielsweise Darstellungsdienste und Plotausgaben.

Die Anlage B der neuen Entgeltrichtlinien ist erst ab dem 1. April 2017 anzuwenden, bis dahin gilt der Teil  B der Entgeltrichtlinien vom 18. Juli 2014 weiter.

Die Entgeltrichtlinien VermKV RP finden Sie unter <link internal-link>www.vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Teilen

Zurück